Rechtliche Angaben

  • Fondsunterlagen

    MPE Mid Market Private Equity ELTIF GmbH & Co. geschlossene Investment-KG


    MPE Direct Return 6 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG


    MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG


    MPE Direct Return 5 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
    (vormals RWB Direct Return 5 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG)


    MPE Direct Return 4 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
    (vormals RWB Direct Return 4 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG)


    MPE International 8 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
    (vormals RWB International 8 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG)


    MPE Direct Return 3 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
    (vormals RWB Direct Return III GmbH & Co. geschlossene Investment-KG)


    MPE International 7 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
    (vormals RWB IGlobal Market Fund VII GmbH & Co. geschlossene Investment-KG)


    MPE Direct Return 2 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
    (vormals RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG)


    MPE Direct Return 1 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
    (vormals RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG)


    6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A geschlossene Investment-KG


    6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B geschlossene Investment-KG


    RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG


    RWB Special Market GmbH & Co. Asia II geschlossene Investment-KG


    RWB Special Market GmbH & Co. Germany III geschlossene Investment-KG


    RWB Global Market GmbH & Co. Secondary V geschlossene Investment-KG


    5. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A geschlossene Investment-KG


    5. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B geschlossene Investment-KG

     

  • Anlegerrechte, Streitbeilegung

    Kundenservice

    Mit Fragen und Anliegen können Sie sich als Anlegerin oder Anleger an unseren Kundenservice wenden.

    Sollten Sie einmal unzufrieden mit uns sein, schildern Sie uns den Grund Ihres Anliegens gerne per E-Mail (kundenservice@munich-pe.com) oder rufen Sie uns unter der Woche von 09:00 bis 18:00 Uhr unter 089 6666 94-100an. Bitte nennen Sie dabei Ihre Beteiligungsnummer. Wir bearbeiten Ihren Fall innerhalb von sieben Arbeitstagen. Bei aufwendigeren Anfragen behalten wir uns vor die Bearbeitungsdauer auf maximal 30 Arbeitstage zu verlängern. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie frühzeitig darüber informieren.


    BVI-Ombudsstelle

    Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwendung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) haben wir uns bereit erklärt, am Streitbeilegungsverfahren vor der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. teilzunehmen. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. lauten:

    Büro der Ombudsstelle
    BVI Bundesverband Investment und Asset
    Management e.V.
    Unter den Linden 42
    10117 Berlin
    Telefon: (030) 6449046-0
    Telefax: (030) 6449046-29
    Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
    www.ombudsstelle-investmentfonds.de


    Rechtsstreitigkeiten

    Neben den Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung und dem individuellen regulären ordentlichen Rechtsweg stehen Anlegern zur kollektiven Rechtsdurchsetzung als Klageverfahren die zivilprozessuale Musterfeststellungsklage gemäß den §§ 606 ff. der Zivilprozessordnung und das Kapitalanleger-Musterverfahren gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ("KapMuG") zur Verfügung.


    Hinweisgeberstelle

    Die Munich Private Equity Funds AG hat eine interne Hinweisgeberstelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet. Hinweise können jederzeit gerichtet werden. Es bedarf hierfür keiner bestimmten Form, Hinweise können auch anonym eingereicht werden.

    Unsere interne Hinweisgeberstelle ist wie folgt erreichbar:

    Rechtsanwältin Ulrike Scholz
    Thalkirchner Str. 145, 81371 München
    kanzlei@ulrike-scholz.com
    Fon: 0 89/66 66 94 349

    Frau Rechtsanwältin Scholz unterliegt der berufsrechtlichen Verschwiegenheit als Rechtsanwältin.

    Der Hinweisgeber erhält nach Eingang der Meldung zeitnah eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung sowie Name und Kontaktdaten der Person, die für die Bearbeitung des Hinweises zuständig ist. An die benannte Person kann sich der Hinweisgeber während des gesamten Meldeverfahrens wenden.Alle Meldungen werden vertraulich behandelt, Hinweisgebern werden durch das Unternehmen keine Nachteile entstehen. Hinweise können auch bei der staatlich eingerichteten externen Meldestelle gemeldet werden, insbesondere, wenn der Hinweisgeber keine (zufriedenstellende) Rückmeldung erhalten hat. Nähere Informationen finden sich auf den Webauftritten der Aufsichtsbehörden (https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/ Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html). Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus im Rahmen Ihrer Meldung angeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Ihren Namen und Ihre Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie alle Angaben, die Sie im Rahmen der Meldung freiwillig machen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist im Rahmen des Meldeverfahrens zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen mindestens sechs Jahre gespeichert und anschließend grundsätzlich gelöscht.


  • Sonstiges

    Interessenkonflikt-Strategien

    Kurzbeschreibung der Interessenkonflikt-Strategien der Munich Private Equity Funds AG nach § 3 Abs. 2 KAVerOV (PDF) 


    Nutzungsbedingungen Kundenportal

    Bedingungen für die Nutzung des MPE Kundenportals (PDF)


    Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

    Wir sind davon überzeugt, dass die vorausschauende Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken von Investitionen dabei hilft, nachteilige Auswirkungen auf die Rendite zu Lasten unserer Anleger gering zu halten. Dies kommt letztlich der Performance unserer Private-Equity-Dachfonds genauso zugute wie der Gesellschaft insgesamt. Die die Anlageklasse Private Equity kennzeichnende Langfristigkeit unterstützt uns in diesem Bestreben. Wir sind Unterzeichner der United Nations Principles for Responsible Investment (UNPRI).

    Nachhaltigkeitsrisiken werden bei den Investitionsentscheidungen für unsere Dachfonds von Anfang an mit einbezogen. Entsprechende Kriterien werden berücksichtigt, wenn es um die Auswahl eines Private-Equity-Zielfonds geht. Jeder Zielfonds, der in die nähere Auswahl kommt, wird im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken qualitativ bewertet. Diese Bewertung geht ein in die Entscheidung über eine Investition in diesen Zielfonds.

    Auch unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Variable Vergütungsbestandteile für Performanceleistungen der AIF werden nicht vereinbart. Somit bestehen keine Fehlanreize, langfristig wirkende Nachhaltigkeitsrisiken für kurzfristige Vergütungsvorteile in Kauf zu nehmen.

    Unsere Dachfonds investieren (durch Investition in Private-Equity-Zielfonds) insbesondere in kleinere und mittelgroße, überwiegend nicht börsennotierte Zielunternehmen weltweit. Viele dieser Zielunternehmen sind gegenwärtig keinen vergleichbaren Transparenzpflichten unterworfen, wie sie die Verordnung (EU) 2019/2088 festlegt. Dies erschwert derzeit noch die Ermittlung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entsprechend den Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/2088. Aus diesem Grund berücksichtigen wir solche Auswirkungen (im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2019/2088) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

    (Stand 01.01.2026; erstmalige Veröffentlichung zum 30.12.2022)


    Vergütungsrichtlinie

    Weiterführende Informationen zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft erhalten Sie in der hier verfügbaren Vergütungsrichtlinie der Munich Private Equity Funds AG. Hierzu gehören unter anderem eine Beschreibung der Berechnungsgrundlagen der Vergütung und sonstigen Zuwendungen sowie weitere Informationen über die Identität der für die Zuteilung der Vergütung zuständigen Personen. Diese Informationen werden Ihnen auf Verlangen gerne auch in Papierform von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

    Vergütungsrichtlinie der Munich Private Equity Funds AG (PDF) (Stand: 01.01.2026)


    Grundsätze für die Auftragsausführung

    Download (PDF)


    Hinweis für Anlegerinnen und Anleger mit steuerlicher Ansässigkeit außerhalb Deutschlands

    Download (PDF)